Fernwirkanlagen-Konfigurator
Gelangen Sie im Handumdrehen zur unverbindlichen Anfrage für einen auf Ihre Anlage abgestimmten Fernwirktechnik-Schaltschrank (ggf. incl. EZA-Regler sowie Schutztechnik) entsprechend den TAB des zuständigen Netzbetreibers.





















    Ihr direkter Ansprechpartner:

     

    Sebastian Ott (M.Sc.)
    Sebastian Ott (M.Sc.)Vertriebsleiter

    Hintergrundwissen

    Fernwirkanlage EAM Netz GmbH

    Die Fernwirkanlage stellt die Schnittstelle zum Netzbetreiber dar und ist für die Umsetzung des Netzsicherheitsmanagements (NSM) zuständig. Dazu wird die Anlagenleistung in Prozentschritten (häufig 100%, 60%, 30%, 0%) geregelt sowie die Ist-Leistung und weitere Messwerte übermittelt. Sie wird häufig mit dem Fernwirk-Kommunikationsprotokoll IEC 60870-5-104 oder IEC 60870-5-101 über einen VPN-Router oder Gateway des Netzbetreibers angeschlossen.

    Der Erzeugungsanlagen-Regler (EZA-Regler) oder auch als Parkregler bezeichnet ist bei Anlagen gem. VDE-AR-N 4110 bzw. bei PV-Anlagen ab einer Anschlussleistung von >500 kW oder Einspeiseleistung ab >270 kW gefordert. Er vergleicht die Sollwerte für Wirk- und Blindleistung mit den am Netzanschlusspunkt gemessenen Istwerten und ermittelt daraus Stellgrößen für die Erzeugungsanlage.

    Je nach Netzbetreiber werden die Messwerte für Spannung, Strom, Wirk- und Blindleistung sowie cos(phi) gefordert.

    Hinweise zum Anschlussort des Netzanalysators: Der Netzanalysator wird an der Übergabestelle zum Netzbetreiber angeschlossen:

    • bei Niederspannungsanlagen (z. B. gemäß VDE AR-N 4105) am Niederspannungs-Netzverknüpfungspunkt
    • bei Mittelspannungsanlagen (z. B. gemäß VDE AR-N 4110) auf der Mittelspannungsseite des Transformators

    Unter E/A-Signalen werden digitale bzw. analoge Ein- und Ausgaben verstanden. Typische digitale Signale sind z.B. als 24 VDC oder Relais ausgeführt. Analoge Signale hingegen z.B. als 4…20 mA oder 0…10 V. Eine Gesamtübersicht der möglichen Erweiterungsbaugruppen finden Sie hier.

    Die Versorgungsspannung (typischerweise 24 VDC) der Fernwirkanlage, des EZA-Reglers sowie der Schutztechnik muss gemäß TAB der Netzbetreiber in der Regel für mindestes 8h gepuffert werden.

    Bei der Direktvermarktung wird der erzeugte Strom an der Strombörse verkauft, statt diesen zu einer festen Vergütung einzuspeisen. Voraussetzung für die Direktvermarktung ist eine gewährleistete Fernsteuerbarkeit der Anlage.

    Der übergeordneter Entkupplungsschutz (üEKS) wird bei PV-Anlagen typischerweise ab einer Anschlussleistung von 270 kW gefordert.

    Der Q-U-Schutz wird je nach TAB des Netzbetreibers ab einer Leistung von 1 MVA gefordert.